Gewerberaummietrecht

Wir beraten Käufer bzw. Verkäufer in der Due Diligence Prüfung der rechtlichen Situation (Legal Due Diligence). Due Diligence bezeichnet die “gebotene Sorgfalt”, mit der beim Kauf von Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird.

Die Due Diligence schafft eine systematische Grundlage für die angemessene Bewertung einer Immobilie und dient so der Kaufpreisfindung. Es handelt sich um eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse einer Immobilie, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts.

Die Due Diligence dient der Risikominimierung, da sie:

  • rechtliche Risiken und anhängige Rechtsstreitigkeiten, hier insbesondere Prüfung bestehender Miet- und Pachtverhältnisse umfasst
  • frühzeitig identifiziert, ob einem Erwerb schwerwiegende Gründe entgegenstehen (sog. Deal Breaker). Ein Dealbreaker wäre zum Beispiel das Vorkommen von Altlasten beim Grundstückskauf. So erkannte Risiken können entweder zu Preisabschlägen oder sogar zum Abbruch der Verhandlungen führen.
  • regelungsbedürftige Fragen für die Vertragsgestaltung erkennen hilft;
  • die Intensität des vertraglichen Gewährleistungs- und Haftungssystems beeinflusst und die Grundlage für die Investitionsentscheidung bildet.

Der Verkäufer hat ein eigenes Interesse an der Gewährung eines umfassenden Informationszugangs, will er den Erfolg der Transaktion nicht durch spätere Mängelansprüche gefährden. Der Verkäufer kommt durch die Zurverfügungstellung der transaktionsbezogenen Daten seiner Offenbarungspflicht gegenüber dem Käufer nach.

Im Vertragsbereich erstellen wir für Anlageobjekte, Immobilienportfolien diese Stärken- und Schwächenanalyse.