Verlängerung der gerichtlichen Räumungsfrist

Die beklagten Mieter wurden mit amtsgerichtlicher Entscheidung zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt. Der durch die Mieter geltend gemachte Anspruch auf Verlängerung der um Urteil gewährten Räumungsfrist wurde durch das Amtsgericht verneint.

Mit Entscheidung vom 05.04.2018 (Az. 67 T 40/18) hat das Landgericht Berlin der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde des Mieters stattgegeben.

Ein Anspruch auf Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist könne gemäß § 721 Abs. 3 ZPO insbesondere dann bestehen, wenn die Suche nach Ersatzwohnraum während der gewährten Räumungsfrist – trotz hinreichender Bemühungen der Mieter – erfolgslos gewesen sei. Diese Voraussetzung liege hier vor: Die Beklagten hätten als Bezieher staatlicher Transferleistungen auf dem stark angespannten Berliner Wohnungsmarkt keine realistische Chance auf Anmietung von Ersatzwohnraum gehabt. Es komme erschwerend hinzu, dass sie beide bei einer Auskunftei eingetragen seien und sie die erbetene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erst verspätet erhielten. Die bereits demnach aussichtslose Suche nach Ersatzwohnraum habe zusätzlich darunter gelitten, dass die Mieter kürzlich Eltern eines zweiten Kindes geworden seien.

Das Amtsgericht habe diesen Vortrag der Beklagten nicht hinreichend zur Kenntnis genommen, da bei ihrer Suche nach Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der gewährten Räumungsfrist selbst bei gesteigerten Anmietbemühungen nicht nur wegen des angespannten Wohnungsmarktes, sondern auch wegen der prekären Einkommensverhältnisse, der verspäteten Mietschuldensfreiheitsbescheinigung und der Geburt des zweiten Kindes, der Erfolg fraglich gewesen sei.

Das Amtsgericht müsse daher erneut über die Verlängerung der Räumungsfrist befinden und prüfen, ob den Mietern auch bei hinreichender Suche tatsächlich die Anmietung von Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Räumungsfrist möglich gewesen wäre. Es müsse dabei auch berücksichtigt werden, dass in Berlin ausweislich der Verordnung des Senats ein angespannter Wohnungsmarkt vorherrsche.