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Anwalt Koblenz Mietrecht Immobilienrecht

Keine Vermietung „nur an Deutsche“

Das Gericht führt aus, dass der Vermieter den Kläger aufgrund ethnischer Herkunft benachteiligte, da sämtliche „Nicht-Deutsche“ ausgeschlossen wurden.

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Wolf Rechtsanwälte Koblenz Berlin Bundesgerichtshof Urteile vom 22.05.2019 (Az. VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17)

Härtefall bei Eigenbedarf

Wann kann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter die Fortsetzung des…

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